Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher (Vollzeit)

 

 

 Wir bilden in allen Kindertagesstätten und Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung Erzieherinnen und Erzieher praktisch aus. Wir bieten Ihnen damit eine große Bandbreite an Erfahrungsfeldern und Ausbildungsmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe. Durch ein einheitliches Ausbildungskonzept erhalten Sie eine fundierte und verbindliche praktische Ausbildung, begleitet durch kompetente Mentoren. Darüberhinaus führt Sie eine einheitliche Ausbildungsbroschüre durch jede Praxisphase. Wir arbeiten im Rahmen der Ausbildung mit allen Berufsschulen in der Zwickauer Region zusammen.

 

 

 

Zum Berufsbild:

Erzieher/innen sind sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern Aufgaben der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen selbständig und eigenverantwortlich ausüben. Es ist die Aufgabe von Erzieher/innen, Bildungsprozesse zu ermöglichen, zu unterstützen und anzuregen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit tragen sie Verantwortung für die individuelle Förderung von Begabungen sowie den Abbau von Benachteiligungen. In ihrer konzeptionellen Arbeit orientieren sie sich an den Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien.

Voraussetzungen für die Ausbildung in Vollzeit an einer Fachschule:

Für die Aufnahme der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in an einer Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik sind nachfolgend genannte Voraussetzungen zu erfüllen:

Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss

und

a) der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen mindestens zweijährigen anerkannten Berufsausbildung (staatlich geprüfter Sozialassistent/in)

oder

b) der erfolgreiche Abschluss einer mindestens zweijährigen anerkannten Berufsausbildung und eine mindestens einjährige förderliche berufliche Tätigkeit oder mindestens eine zweijährige Berufstätigkeit

oder

c) eine erziehende oder pflegende Tätigkeit von mindestens sieben Jahren.

Auf die Tätigkeit i. S. von b) und c) werden das Freiwillige Soziale Jahr und der Zivildienst angerechnet.

Der Antrag für die Aufnahme einer Ausbildung ist direkt an die Fachschule der Wahl zu richten; nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren und zum Ablauf der Ausbildung (Vollzeit oder Teilzeit) sind über die Fachschule erhältlich.


Grundlegend für den Fachschulabschluss
 ist die Schulordnung der Fachschule und der Lehrplan (die Suche einschränken nach: Schulart "Fachschule", Fachbereich "Sozialwesen", Fachrichtung "Sozialpädagogik"). Fachschulen (die Suche einschränken nach: "nach berufsorientierenden Bildungsgängen", "Fachschule", "Staatlich anerkannter Erzieher") in Sachsen finden Sie hier.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie beim Landesamt für Schule und Bildung bzw. dessen Regionalstellen.

Quelle: www.kita-bildungsserver.de

 

 

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