Unsere Vereinsarbeit wird durch die in der Satzung festgelegten Organe gesteuert. Das Zusammenspiel der einzelnen Organe wird im nebenstehenden Organigramm verdeutlicht.
Mitglied im o.g.Verein kann jede natürliche Person werden, die das
18.Lebensjahr vollendet hat und sich zu den Anliegen, Zielen und
Zwecken des Vereins bekennt. Der Beitritt juristischer Personen ist
möglich. Der Beitritt erfolgt in Form einer schriftlichen Beitrittserklärung, die durch den Vereinsvorstand beschieden wird und durch diesen der Mitgliederversammlung bekanntzumachen ist. Ein Aufnahmeanspruch entsteht nicht.
(Auszug Satzung § 3 Abs.1 u. 2)
Die Kinder haben das Recht auf eine Zukunft in Frieden, auf eine
Welt mit sauberem Wasser, reiner Luft und gesunder Natur. Leben ist wichtiger
als Geld. Die Erwachsenen erwarten im Alter von den Kindern Rücksicht. Die
Kinder erwarten von den Erwachsenen Vorsicht für ihre Zukunft.
Wir sind eine
Welt!