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Mitglied im o.g.Verein kann jede natürliche Person werden, die das
18.Lebensjahr vollendet hat und sich zu den Anliegen, Zielen und
Zwecken des Vereins bekennt. Der Beitritt juristischer Personen ist
möglich. Der Beitritt erfolgt in Form einer schriftlichen
Beitrittserklärung, die durch den Vereinsvorstand beschieden wird und
durch diesen der Mitgliederversammlung bekanntzumachen ist. Ein
Aufnahmeanspruch entsteht nicht.
(Auszug Satzung § 3 Abs.1 u. 2)
Anliegen, Ziele und Zwecke des Vereins:
- Zentrales Anliegen des Vereins ist die Förderung von Kindern in
ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeiten.
- Zu diesem Zweck unterhält, betreibt und errichtet der Verein
Kindertageseinrichtungen als familienergänzende Formen der
Kindertagesbetreuung und andere Formen sozialpädagogischer
Einrichtungen.
- Diese Aufgabe umfaßt die altersgemäße und an den körperlichen,
geistigen und seelischen Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien
orientierte Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder und setzt eine
enge Zusammenarbeit mit den Eltern und Familien der Kinder voraus.
- Da die pädagogische Arbeit mit Kindern immer auch neue
Erfahrungs- und Lernprozesse bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
im pädagogischen und technischen Bereich einer Einrichtung bedingt,
legt der Verein großen Wert auf eine kontinuierliche Praxisberatung und
Fortbildung.
- In der Führung von Kindertageseinrichtungen versteht der Verein
diese auch als Zentren der Kommunikation und Begegnung im Gemeinwesen,
in denen neben den zu betreuenden Kindern auch deren Geschwister,
Eltern und Nachbarn einen gemeinsamen Raum der Begegnung finden können.
- Die Einrichtungen des Vereins stehen allen Kindern der Stadt offen.
- Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden.
- Der Verein gibt sich eine Konzeption für die pädagogische Arbeit.
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