Mitglied im o.g.Verein kann jede natürliche Person werden, die das 18.Lebensjahr vollendet hat und sich zu den Anliegen, Zielen und Zwecken des Vereins bekennt. Der Beitritt juristischer Personen ist möglich. Der Beitritt erfolgt in Form einer schriftlichen Beitrittserklärung, die durch den Vereinsvorstand beschieden wird und durch diesen der Mitgliederversammlung bekanntzumachen ist. Ein Aufnahmeanspruch entsteht nicht. (Auszug Satzung § 6 Abs.1 u. 2)
Anliegen, Ziele und Zwecke des Vereins
- Zentrales Anliegen des Vereins ist die Förderung von Kindern in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
- Zu diesem Zweck unterhält, betreibt und errichtet der Verein Kindertageseinrichtungen als familienergänzende Formen der Kindertagesbetreuung und andere Formen sozialpädagogischer Einrichtungen.
- Diese Aufgabe umfaßt die altersgemäße und an den körperlichen, geistigen und seelischen Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientierte Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder und setzt eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und Familien der Kinder voraus.
- Da die pädagogische Arbeit mit Kindern immer auch neue Erfahrungs- und Lernprozesse bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pädagogischen und technischen Bereich einer Einrichtung bedingt, legt der Verein großen Wert auf eine kontinuierliche Praxisberatung und Fortbildung.
- In der Führung von Kindertageseinrichtungen versteht der Verein diese auch als Zentren der Kommunikation und Begegnung im Gemeinwesen, in denen neben den zu betreuenden Kindern auch deren Geschwister, Eltern und Nachbarn einen gemeinsamen Raum der Begegnung finden können.
- Die Einrichtungen des Vereins stehen allen Kindern der Stadt offen.
- Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden.
- Der Verein gibt sich eine Konzeption für die pädagogische Arbeit.